Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern und Erwachsenen
Die Logopädie beschäftigt sich mit Prävention, Beratung, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation, Lehre und Forschung auf den Gebieten der Stimme, Stimmstörungen und Stimmtherapie, des Sprechens, Sprechstörung und Sprechtherapie, der Sprache, Sprachstörung und Sprachtherapie sowie des Schluckens, Schluckstörung und Schlucktherapie.
Ablauf einer logopädischen Therapie
Ich freue mich, dass Sie sich für eine logopädische Behandlung in meiner Praxis interessieren.
In der ersten Therapiestunde erhebe ich anhand eines Gespräches eine Anamnese.
Diese erlaubt mir, mir ein erstes Bild von Ihnen und/oder Ihrem Kind, seiner Entwicklung, dem bisherigen Krankheitsverlauf sowie Ihren Erwartungen und Wünschen an die
Therapie zu machen.
Im Anschluss erfolgt eine ausführliche Diagnostik anhand standardisierter Testverfahren in der ich alle sprachlichen Bereiche wie z.B. Aussprache, Wortschatz, Grammatikentwicklung und Stimmqualität
erfasse. Anhand der Ergebnisse wird jede Therapie individuell für Sie oder Ihr Kind geplant und in Abhängigkeit vom Störungsbild auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Wie bekomme ich eine logopädische Behandlung?
Wenn Sie oder Ihr Kind Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluckbeschwerden aufweisen, suchen Sie bitte als erstes Ihren Arzt auf. Dieser wird darüber entscheiden, ob eine
logopädische Therapie notwendig ist. Bei Bedarf stellt Ihnen Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aus (Formblatt 14).
Ein Muster der Verordnung finden Sie hier: MUSTER
Als Privatpatient erhalten Sie ein Privatrezept auf den üblichen Vordrucken.
Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept für logopädische Therapie ausstellen:
Kinderärzte
Hals-Nasen-Ohren-Ärzte
Phoniater
Allgemeinmediziner/ Internisten
Neurologen
Kieferorthopäden
Zahnärzte
Behandlungsdauer:
Der Arzt entscheidet über Therapiedauer, Verordnungsmenge und Therapiefrequenz. In den meisten Fällen erhalten Sie eine Verordnung für vorerst 10 Therapiestunden a 45 Minuten mit einer Frequenz von
1-2 x / Woche. Je nach Bedarf können Therapiedauer, Verordnungsmenge und Frequenz jedoch variieren.
Nach jedem abgeschlossenen Rezept schreibe ich einen Bericht an Ihren Arzt. Daraufhin entscheidet der Arzt ob die Therapie fortgesetzt wird und stellt bei Bedarf weitere Rezepte aus.
Kostenübernahme
Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?
Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Behandlungskosten. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von einer
Zuzahlung befreit.
Erwachsene zahlen einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10,- Euro pro Verordnung. Sofern Sie einen Befreiungsausweis besitzen, legen Sie mir diesen bitte bei der Anmeldung vor.
Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der
Kostenübernahme.