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Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
Mit dem Begriff Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) werden Höreinschränkungen bezeichnet, die nicht in einer Verminderung des peripheren Gehörs, d. h. des Hörorgans selbst, begründet sind. Der Begriff Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) wurde 2000 in einem Konsensusstatement der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP) eingeführt.[1] Er lehnt sich an die angelsächsische Begrifflichkeit der Auditory Processing Disorder (APD) bzw. Central Auditory Processing Disorder [(C)APD] an. Die auditive Verarbeitung und Wahrnehmung von Schallsignalen findet im Anschluss an die erfolgte Schallaufnahme durch das Hörorgan statt. Der Begriff AVWS umfasst die vorbewussten Prozesse der Verarbeitung (Hirnstammniveau) sowie auch die Wahrnehmung (höhere auditorische Funktionen unter Einbeziehung kognitiver Funktionen) dieser nervalen Impulse.[2] Im aktuellen Konsensus-Papier der DGPP werden AVWS wie folgt definiert:[3][4] „Eine Auditive Verarbeitungs- und/oder Wahrnehmungsstörung (AVWS) liegt vor, wenn bei normalem Tonaudiogrammzentrale Prozesse des Hörens gestört sind. Zentrale Prozesse des Hörens ermöglichen u. a. die vorbewusste und bewusste Analyse, Differenzierung und Identifikation von Zeit-, Frequenz- und Intensitätsveränderungen akustischer oder auditivsprachlicher Signale sowie Prozesse der binauralen (,beidohrigen‘) Interaktion (z. B. zur Geräuschlokalisation, Lateralisation, Störgeräuschbefreiung, Summation) und der dichotischen Verarbeitung.
Symptomatik der AVWS
Patienten, die von einer solchen Störung betroffen sind, können z. B. klagen über
Viele dieser Auffälligkeiten treten auch als Folgestörungen bei einer peripheren (d. h. durch das Außen-, Mittel- oder Innenohr bedingten) Schwerhörigkeit auf, auch selbst „geringgradige“ oder „minimale“ periphere Hörstörungen, egal ob sie durch Störungen des Außen-, Mittel- oder Innenohrs bedingt sind, können zu ähnlichen Symptomen wie einer AVWS führen.
Die DGPP hat einen Fragebogen zur Anamnese von AVWS herausgegeben.[8] Dieser Fragebogen wurde für die strukturierte Anamnese und Verlaufskontrolle entwickelt und kann durch Eltern, Lehrer, Hortpersonal ausgefüllt werden; er ist nicht als diagnostisches Instrument entwickelt worden und kann daher eine Diagnostik nicht ersetzen.